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2. Folgen des
Widerrufs
Nach erfolgreichem Widerruf des Vertrages sind von dem
Anbieter alle geleisteten Zahlung, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahmen von zusätzlichen Kosten, die sich eventuell daraus ergeben, dass der
Kunde einer anderen Art der Lieferung als die von dem Anbieter angebotene,
günstige Standardlieferung gewählt haben) zu erstatten. Die Erstattung hat
unverzüglich, spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zu erfolgen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist.
Sofern zwischen den
Vertragspartnern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, wird
für die Rückzahlung das gleiche Zahlungsmittel verwendet, das bei der
ursprünglichen Transaktion benutzt wurde. Für die Rückzahlung werden keine
Gebühren berechnet. Die Rückzahlung kann von dem Anbieter so lange verweigert
werden, bis dieser alle Waren wieder erhalten hat
Die Waren sind von dem Besteller bzw. Kunden unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen seit der Widerrufserklärung an den Anbieter wieder zurück zu senden oder zu übergeben. Die Kosten für die Rücksendung hat der Besteller selber zu tragen.
Der Besteller hat für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur dann aufzukommen, wenn der Wertverlust der bestellten Ware, auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit dem Besteller zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Unter folgendem Link finden Sie das spezifische
Muster-Widerrufsformular:
http://www.evc-bonn.de/file/resource/Webdatei/widerrufsformular
VI. Gewährleistung
1. Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, es sei denn, es handelt sich um ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsdienstleistungen hierfür besteht.
2. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist bei dem Kauf gebrauchter beweglicher Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Gewährleistung bei dem Kauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen.
3. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für gekaufte neue Sachen ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor.
4. Die Beseitigung von Werkmängeln erfolgt zunächst durch kostenlose Nachbesserung, Ersatzlieferung oder angemessene Gutschrift nach unserer Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde die Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5. Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere dann nicht:
a) wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Benutzung der Ware, auf einen falschen Anschluss oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist;
b) wenn der Gegenstand nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gewartet und gepflegt worden und der Mangel hierdurch entstanden ist;
c) wenn der Mangel auf unsachgemäßer Veränderung des Gegenstandes beruht;
d) wenn der Mangel oder eingetretene Schaden durch ausgelaufene Batterien oder durch Verwendung verbrauchter oder durch die Verwendung ungeeigneter Batterien entstanden ist;
e) wenn der Mangel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile entstanden ist.
6. Ist der Kunde Unternehmer, sind Gewährleistungsansprüche auch dann ausgeschlossen, wenn und soweit ein Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert.
VII. Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt durch einfache Erklärung geltend zu machen. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang zu veräußern. Ansonsten sind Vermietung, Leihe und Schenkung, Reparatur durch Dritte sowie sonstige Verfügungen nur mit unserer Zustimmung zulässig. Für sämtliche Beeinträchtigungen unseres Vorbehaltseigentums hat der Kunde aufzukommen.
2. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
3. Der Kunde ist zur Veräußerung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die nachfolgend beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen und das Eigentum auf den Vertragspartner des Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat. Zur anderen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
4. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche aus der Veräußerung der Vorbehaltsware, der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen sowie einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung usw.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrenten) in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Als Wert der Vorbehaltsware wird vereinbart, der von uns in Rechnung gestellte Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
5. Der Kunden ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist. Auf unser Verlangen hin hat der Kunde uns die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen sowie die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
6. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Ware zurück zu verlangen, wenn wir erfolglos eine angemessene Frist für die Erfüllung gesetzt haben. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Ware sind wir zur bestmöglichen Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeit des Kunden anzurechnen. Der Erfüllungsanspruch des Kunden erlischt in diesem Fall. Nehmen wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurück und erfolgt der Rücktritt vom Vertrag, so ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Vergütung für die Gebrauchsüberlassung und die Wertminderung der Ware sowie Ersatz unserer Aufwendungen zu zahlen.
7. Wenn und soweit die zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
8. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder sonstige Sicherungsrechte ist der Kunde verpflichtet, auf unsere Rechte hinzuweisen. Zudem hat uns der Kunde von Zugriffen auf unsere Vorbehaltsware (z. B. Pfändung, Diebstahl) oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich in Kenntnis zusetzen.
9. Der Kunde räumt uns ein vertragliches Pfandrecht an allen zur Reparatur überlassenen Gegenständen ein, wobei das Pfandrecht auch zur Sicherung anderer Forderungen aus der Geschäftsverbindung dienen soll.
VIII. Haftung
Für Schäden haften wir nur dann, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt haben oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserseits oder einer unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Erfolgt die schuldhafte Pflichtverletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist unsere Haftung auf den Schaden beschränkt, der für uns bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
Die Haftung für den beim Kunden durch eine Verzögerung der Leistung entstandenen Schaden ist beschränkt auf 5% der Auftragssumme, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Vorstehende Regelungen gelten nicht für unsere Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarung oder Zusicherung sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit.
IX. Schadenersatz
Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen wir vom Kunden Schadenersatz statt der Leistung verlangen können, steht uns ein pauschalierter Schadenersatzanspruch in Höhe von 15% des vereinbarten Entgeltes inklusive Mehrwertsteuer gegenüber dem Kunden zu. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Kündigung, gleich aus welchem Grunde, erfolgt, ohne dass diese Kündigung von uns zu vertreten ist. Dem Kunden wird in diesen Fällen gestattet, den Nachweis zu erbringen, ein Schaden sei uns nicht oder lediglich in wesentlich niedrigerer Höhe als die Pauschale entstanden. Wir sind berechtigt, einen nachweislich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen.
X. Entsorgung
Ist der Kunde Händler, ist er verpflichtet, vertraglich eine regionale Entsorgungsorganisation zu beauftragen, Transportverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung zu entsorgen. Eine Rückgabe an uns ist ausgeschlossen. Im Hinblick auf die dadurch entstehenden Kosten, verpflichten wir uns, dem Kunden eine Entsorgungspauschale entsprechend den jeweils gültigen Sätzen zu zahlen oder vom Preis nachzulassen.
XI. Anwendbares Recht
Die Beziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht (CISG).
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verbindlichkeiten ist der Sitz unserer Geschäftsräume in Bonn.
2. Gerichtsstand für alle sich aus Vertragsverhältnis unmittelbar ergebende Streitigkeiten ist Bonn für den Fall, dass
a) der Kunde Kaufmann ist;
b) eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat;
c) der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Wir haben auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.